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Umwelt und Verkehr

Akustische Informationen für sehbehinderte Menschen im ÖPNV

 

Für den Personenkreis der blinden und sehbehinderten Menschen ist die eindeutige Identifizierung von Bus- und Bahnlinien an Haltestellen, die von verschiedenen Linien angefahren werden, problematisch und nahezu unmöglich. Wir sind hier auf die Auskünfte anderer wartender Fahrgäste angewiesen. Leider sind diese oftmals nicht korrekt oder wir werden aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht verstanden bzw. erhalten gar keine Auskunft.

Die Möglichkeit, zu Fragen, scheidet natürlich immer dann aus, wenn sich der hilfesuchende Fahrgast allein an der Haltestelle befindet. Den Fahrer direkt zu befragen, ist bei der Gestaltung der modernen Fahrzeuge aufgrund der abgeschlossenen Fahrerkabine oft nicht möglich und bedeutet für einen blinden Fahrgast, sich erst mit Hilfe des Weißen Langstocks oder des Blindenführhundes ins und im Fahrzeug zu orientieren, um dann möglicherweise, nach erhaltener Auskunft, dass er sich in der falschen Linie befindet, wieder aussteigen zu müssen.

Es kommt vor, dass das Fahrzeug dann bereits angefahren ist und der sehgeschädigte Fahrgast erst an der nächsten Haltestelle aussteigen kann. Glück im Unglück, wenn die Linie, die er eigentlich nutzen will, auch hier hält.

 

Es gibt inzwischen eine technische Möglichkeit dieses Problem zu lösen. Dabei handelt es sich nicht um eine „Prototyp-Lösung", sondern um ein System, dass sich bereits seit  längerem in der praktischen Anwendung in einigen Städten Deutschlands bewährt.

Es teilt dem an der Haltestelle wartendem blinden/sehbehinderten Fahrgast auf Anforderung oder automatisch akustisch die Linienbezeichnung und Fahrtrichtung des gerade einfahrenden Fahrzeuges (Bus oder Bahn) mit.

Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Teilhabe am ÖPNV.

 

Für den Personenkreis der blinden/sehbehinderten Menschen ist die Zugänglichkeit von Informationen, die den nicht-sehbehinderten Fahrgästen jederzeit zugänglich sind, nämlich die digitalen Informationstafeln, von größter Wichtigkeit.

 

Die hier erwähnte technische Lösung hält diese Option vor. Während die Ansagen der einfahrenden Fahrzeuge automatisch erfolgen, kann der sehbehinderte/blinde Fahrgast die Informationen der Anzeigetafeln zusätzlich durch Tastendruck akustisch anfordern.

Diese Installation wäre nicht nur für uns blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen von großem Nutzen, sondern auch für die vielen älteren Mitbürger, die aufgrund einer altersbedingten Sehschwäche nicht mehr oder kaum noch in der Lage sind, die Fahrzeugbeschilderung oder die digitalen Anzeigen zu lesen.

Wir hoffen, dass unser Bericht in diesem Ratgeber nicht unbeachtet bleibt und wir bei den Trägern öffentlicher Verkehrsbetriebe und den Verkehrsverbünden auf eine Lösung dieses Problems hoffen dürfen, und dass diese darauf hinwirken, damit wir auf dem Weg zu einer gleichberechtigten, chancengleichen, also benachteiligungsfreien  Teilhabe am ÖPNV einen großen Schritt weiterkommen.

 

Sind Sie interessiert? Setzen Sie sich bitte mit der Firma

eprovi electronic provider & service GmbH

Josef-Haumann-Straße 11

44866 Bochum

Tel.: 0 23 27-93 23 80

Fax: 0 23 27-93 23 89

E-Mail: info@eprovi.de

Internet: www.eprovi.de

in verbindung oder sprechen Sie mit uns, wir informieren Sie gern.

 

Blinden- und Sehbehindertenverein Mülheim an der Ruhr e.V.

Tel.: (0208) 43 25 18

e-mail: info@bsv-muelheim.de

 

Kreisverkehrsgestaltung

 

Kommunalpolitiker und Verkehrsplaner machen blinden und stark sehbehinderten Verkehrsteilnehmern das Leben schwer, indem sie zur Förderung des Verkehrsflusses und zur Senkung der Verkehrsunfälle die sog. Kleinen Kreisverkehre einschließlich der Mini-Kreisverkehre (Kreisverkehrsanlagen bis max. 26 m  Durchmesser) planen und immer häufiger einrichten.

Diese stellen für sehbehinderte Fußgänger eine Erhöhung der Unfallgefahr dar und führen, soweit nicht zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ergriffen werden, zur Ausgrenzung dieses Personenkreises von der Nutzung dieser Kreisverkehrsanlagen.

 

Ein Kreisverkehr ist für blinde und stark sehbehinderte Verkehrsteilnehmer besonders schwierig, da die Verkehrsströme - anders als bei einer ampelgeregelten Kreuzung ohne Blindenzusatzeinrichtungen - akustisch nicht eindeutig zu erfassen und zuzuordnen sind, da kein Wechsel zwischen stehendem und fließendem Verkehr als Orientierung zur Verfügung steht und außerdem der im Kreisel sich bewegende Verkehr keinerlei akustische Hinweise liefert, ob und wann ein Fahrzeug abbiegt.

Eine besondere Gefahrensituation ergibt sich zusätzlich, wenn ein Fahrzeug mit Anhänger vor dem Einfahren in den Kreisverkehr an der Haltelinie zum Stehen kommt und sich der Zwischenraum von Fahrzeug und Anhänger im Bereich des Zebrastreifens befindet. Weil der blinde Fußgänger sich an dem Geräusch des haltenden Fahrzeugs orientiert und irrigerweise annimmt, dass er dahinter die Straße sicher überqueren kann, läuft er Gefahr, beim Anfahren des Gespanns vom Anhänger erfasst zu werden. Wesentlicher Nachteil für blinde und stark sehbehinderte Fußgänger ist der generelle Ausschluss jeglicher Verkehrssignalisierung, da Ampeln im Einmündungsbereich von Kleinen bzw. Mini-Kreisverkehren aufgrund der Konzeption ausgeschlossen sind.

Deshalb müssen Maßnahmen für die weitgehend sichere Nutzung dieser Verkehrsanlagen für blinde und stark sehbehinderte Fußgänger baulicherseits erfolgen.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass die sichere Überquerung mittels Zusatzeinrichtungen an Ampelanlagen nicht adäquat ersetzt werden kann.

 

Wir bitten daher, darauf hinzuwirken, dass die für sehgeschädigte Menschen unbedingt notwendige Gestaltung von Kreisverkehren als verbindliche Vorschrift in die Straßenbaugesetzgebung NRW aufgenommen wird, um die Nutzbarkeit von Kreisverkehranlagen für blinde Menschen in unserem Bundesland zu ermöglichen

 

Darum - insbesondere an Entscheidungsbefugte - unsere Bitte: Sprechen Sie uns an. Gemeinsam und mit etwas gutem Willen gestalten wir eine Umwelt für alle.

 

Blinden- und Sehbehindertenverein Mülheim an der Ruhr e.V.,

Tel.: (0208) 43 25 18,

e-mail: info@bsv-muelheim.de

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