Wappen der Stadt Mülheim an der Ruhr (Lange Beschreibung auf einer Extra Seite)

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Bedingt barrierefrei

 

Wer mit Blinden und Sehbehinderten durch die Stadt geht, sieht seine Umwelt plötzlich mit ganz anderen Augen.

 

THOMAS EMONS

 

Wie findet man sich in der City zurecht, wenn man blind ist oder nur noch ein Restsehvermögen von zwei Prozent hat. Werner Bender vom Verein zur Förderung

der Blindenbildung, der unter anderem integrative Leit- und Informationssysteme entwickelt, hat eine Brille mitgebracht, die genau diesen Zustand simuliert.

Maria St. Mont vom Blinden- und Sehbehindertenverein leiht ihren weißen Taststock.

 

Auf den Kontrast kommt es an

Der Mann von der Zeitung bekommt es mit der Panik zu tun. Er tappt im Dunkeln oder zumindest im dicksten Nebel und versucht verzweifelt, Kontraste zu erkennen.

Die engfugigen Rillenplatten, die Blinden und Sehbehinderten an der Straßenbahnhaltestelle vor der AOK an der Friedrich-Ebert-Straße die Orientierung erleichtern sollen, sind kaum zu ertasten. Akustische Signale von der Ampel am Straßenübergang? Fehlanzeige.

 „Die Rillen müssten eigentlich einen Abstand von 25 bis 35 Millimetern haben, um optimal vom Stock ertastet werden zu können. Hier sind es aber nur 10

bis 15 Millimeter," erklärt Bender. Noch besser als Rillenplatten wären aus seiner Sicht allerdings Noppenplatten, die sich mit einer hellen, einheitlichen

Farbe vom Straßenbelag abheben und damit Kontraste schaffen, die auch für Schwerstsehbehinderte noch zu erkennen sind.

 

Vorsicht an der Bahnsteigkante

Auch die Tatsache, dass die als Leitsystem gedachten Rillenplatten an der Haltestelle Rathausmarkt zum Teil eng an Zäunen oder dem Ampelpfahl vorbeiführen,

macht Christa Ufermann und Maria St. Mont vom Blinden- und Sehbehindertenverein das Leben nicht gerade leichter. Als gefährlich sieht Leitsystemexperte Bender die Tatsache, dass der Abstand zwischen Bahnsteigkante und abschließendem Leitstreifen „nur 30 Zentimeter statt der vorgeschriebenen 55 Zentimeter beträgt".

 

Achtung Sackgasse

Jetzt begreift auch der Sehende, wie lebenswichtig für blinde Menschen, wie Ufermann und St. Mont die Führung durch ihre Hunde Theo und Selma ist.

 Weiter geht es zum Rathausmarkt. Auf der dem Turmeingang des Rathauses gegenüber liegenden Bürgersteigseite enden die taktilen Rillenstreifen im Kopfsteinpflaster.

„Das geht in die Gelenke", kommentiert St. Mont die Holperstrecke. „Wenn man etwas macht, muss man es auch einheitlich und durchgängig machen", betont

Fachmann Bender. Aus seiner Sicht müsste man auf das historische Kopfsteinpflaster vor dem Rathaus nicht verzichten, wenn man es mit einem taktilen  Begleitstreifen

durchsetzen würde, um keine Lücken ins Leitsystem zu reißen.

Ganz nebenbei fällt auf, dass viele taktile Leitstreifen stark verschmutzt sind. Von einem auffälligen Kontrast kann da keine Rede mehr sein. „Besonders schlimm ist es, wenn die Leitstreifen zum Beispiel durch Werbeschilder zugestellt oder durch Autos zugeparkt werden", weiß der hochgradig sehbehinderte Paul Kremer zu berichten. Wie gut taktile Leitsysteme funktionieren können, sehen Bender und seine Begleiter, zu denen auch die Behindertenkoordinatorin der Stadt, Felicitas Bütefür, und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Behindertenverbände (AGB), Alfred Beyer, gehören, am Bürgeramt.

Am Eingang Löhstraße zieht sich ein Noppenstreifen quer über den Bürgersteig. Ein 90 mal 90 Zentimeter großes Aufmerksamkeitsfeld zeigt dem blinden Besucher

des Amtes den Eingang an. Ein Zebrastreifen, dessen leicht erhabene Streifen allerdings schon nicht mehr ganz weiß und kontrastreich sind, weisen den Weg zur Infotheke.

 

Hilfsbereite Mitarbeiter

„Die Mitarbeiter sind hier sehr hilfsbereit", lobt Maria St. Mont. „Hilfreich wäre allerdings, neben einem Display auch eine akustische Ansage einzurichten,

damit die Bürger wissen, wann sie dran sind", findet Leitsystemexperte Bender. Als vorbildlich sieht er die taktilen Hinweisschilder und die ebenfalls taktil ausgestatteten Handläufe der Treppengeländer. So können auch Blinde sich Informationen ertasten. Etwa: Hier geht es zur Passausgabe. Hier geht es in den ersten Stock. Hier geht es zum WC und hier ist der Aufzug, der ebenso vorbildlich mit einer akustischen Etagenansage ausgestattet ist. Auf dem Treppenabsatz sind dann leider nur Hinweisschilder ohne erhabene Pyramiden- und Braille-Schrift zu sehen. Als Risiko im grau gehaltenen Treppenhaus, sieht der Leitsystemfachmann, dass es pro Treppenabsatz nur einen gelben Leuchtstreifen gibt. „So ist das Ende des Treppenabsatzes für Sehbehinderte nicht erkennbar."

 

Noppen und Kontraste helfen weiter

Auf der Ausgangsrampe des Bürgeramtes, die in Richtung Alte Post führt, würde er sich Bender taktile Handlaufinformationen, wie „Bürgeramt geradeaus" oder einen durchgängigen und kontrastreichen Noppenstreifen wünschen, statt des dort verlegten Rillenleitstreifens mit vereinzelten Noppenaufmerksamkeitsfeldern.

 

Eine Frage der Zuständigkeit?

Doch das dicke Ende kommt an der Alten Post. Die Aufgangsrampe, die in den Gehweg an der Wallstraße ragt, ist nicht nur für Blinde eine Stolperfalle. Eigentlich

müssten aus Benders Sicht auch die taktilen Aufmerksamkeitsfelder, die bis zum Ende des Museumshofes reichen, auf dem Bürgersteig weitergeführt werden, um den blinden und sehbehinderten Fußgängern die Orientierung in Richtung Wallstraße und Viktoriastraße fortlaufend zu erleichtern. Doch dies sei bisher an den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Immobilienservice und Tiefbauamt gescheitert, weiß Felicitas Bütefür zu berichten. „In Duisburg hat man dafür gemeinsame Standards entwickelt, an die sich alle halten müssen, ohne dass man bei jeder Maßnahme dann eine Konferenz einberufen muss," weiß Bender. Als Erfolg in ihrem gemeinsamen Kampf für barrierefreies Bauen, verbuchen Bütefür und der AGB-Vorsitzende Beyer, dass die Stadthalle in sechs bis acht Wochen eine taktile Informations- und Übersichtstafel erhält, die dann direkt neben der Kasse im Eingangsbereich zu finden ist.

 

Laut Landesbauordnung und Landesgleichstellungsgesetz müssen alle öffentlich zugänglichen Gebäude nach der DIN-Norm 18024 barrierefrei und damit für Menschen

mit Handicap nutzbar sein. Dazu gehören auch rollstuhlfähige, 90 Zentimeter breite Türen, 1,50 Meter Wendefläche in Fluren und Räumen sowie Aufzugknöpfe

in 85 Zentimeter Höhe.

 

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